Römische Personennamen in Raetien
Inhaltsverzeichnis
2.1. Entwicklung zur Mehrnamigkeit
2.3. Variation und Ende der römischen Polynomie
3.1. Praenomina
3.2. Gentilnomina
3.3. Cognomina
3.4. Agnomina
3.5. Supernomina
4.1. Provinziale Namensschöpfungen im raetischen Provinzgebiet
4.2. Archäologische Denkmäler und Funde als Schriftträger
- Einleitung
Die Einführung des latinischen Sprach- und Schriftsystems ist im nördlichen Alpenraum und dem Alpenvorland eng verbunden mit der römischen Okkupation und Erschließung der Region, die in Form des sogenannten Alpenfeldzuges um 16/5 v. Chr. ihren Anfang nahm[1]. Die komplizierten und vielschichtigen Akkulturationsvorgänge, die politisch durch Maßnahmen wie die fortschreitende Urbanisierung der Region oder Ansiedlungen von Veteranen und italischen Bürgern gefördert wurden und von der Forschung allgemein unter dem Begriff der ‚Romanisierung‘ zusammengefasst werden, etablierten im Verlauf des 1. Jhs. n. Chr. eine multikulturelle Gesellschaft unter römischer Oberherrschaft, deren einheimische Bevölkerung innerhalb weniger Generationen die Eigenheiten der mediterranen Lebensart und Kultur zu schätzen lernte. Eine Facette davon war die ausgeprägte, römische Schriftkultur: sowohl auf Denkmälern und Grabmonumenten, als auch in Rechtstexten, Lyrik und Literatur und auf weiteren Gegenständen aller Art waren Namen, Hersteller- und Besitzangaben sowie Informationen in lateinischer Sprache vorhanden[2]. Diese verbreitete sich als offizielle Sprache der im 1. Jh. n. Chr. eingerichteten Provinz äußerst schnell und ging einher mit einer allmählichen Alphabetisierung der Provinzbevölkerung. Dadurch etablierte sich auch das römische Namenssystem innerhalb der Bevölkerung, das sich zwar im Laufe der Zeit geringfügig veränderte, aber innerhalb des römischen Reiches kontinuierlich bis ins 5. Jh. genutzt wurde, erst nach dem Ende des weströmischen Reiches um 479 ist in West- und Mitteleuropa ein erneuter Wandel in der Namensgebung fassbar[3]. Das römische Namenssystem diente aber neben der bloßen Individualbestimmung auch als Anzeiger sozialer Schichtung und war dementsprechend in seiner Form streng definiert. Von Interesse sind neben Form und Funktion vor allem auch die Interpretation und Rezeption des Systems durch die römisch akkulturierte Provinzbevölkerung, welche weitere Einblicke in die Gesellschaft der Provinzen, in diesem Falle der raetischen Provinz(en), ermöglichen könnte.
Im Folgenden soll zunächst die Entwicklung sowie die Zusammensetzung und Bildung von römischen Personennamen angesprochen werden, danach wird speziell auf römische Personennamen in der Provinz Raetien sowie deren archäologische Überlieferung eingegangen.
- Das römische Namenssystem: historische Entwicklung und Anwendung
Das römische und mittelitalische Namenssystem war durch seine Polynomie (Prinzip der Mehrnamigkeit) und insbesondere durch die Verwendung eines nomen gentile (Familienname) einzigartig in der Antike[4]. Das geläufige System der Individualbenennung war im eisenzeitlichen und vorrömischen Europa nämlich die Angabe eines Individualnamens in Verbindung mit einem Patronym, wie es beispielsweise in allen indoeuropäischen Bevölkerungsgruppen, aber auch im griechischen Raum praktiziert wurde. Beim Patronym handelte es sich um den Vaternamen, der in Verbindung mit einem Wort oder einer Silbe stand, die den Namensträger als Nachkomme dieses genannten Vaters auswies. Während sich in kleineren Personenkreisen dieses System problemlos anwenden ließ, ist der Wandel zur polynomen Namensgebung im mittelitalischen Raum vermutlich einer ersten vorurbanen, gesellschaftlichen Organisation geschuldet[5].
2.1. Entwicklung zur Mehrnamigkeit
Das Auftreten erster Polynomie ist durch Einführung der Gentile im latinischen Raum ab Ende des 7. Jhs. v. Chr., also kurz vor dem schlecht beurteilbaren Beginn der etruskischen Königsherrschaft in Rom, nachgewiesen, Nutzung erfuhr das System in den Sprachen mittelitalischer Stammesgruppen wie den Latinern, Etruskern und Faliskern[6]. In weiteren Teilen Mittelitaliens sind mehrgliedrige Namen ab dem 4. bis 3. Jh. v. Chr. belegt. Die Notwendigkeit der Einführung einer Mehrnamigkeit besteht vor allem in großen Gesellschaften zur eindeutigen Benennung von Individuen: in großen Ansiedlungen mit zahlreichen Personen mit teils gleichem Vornamen war eine einfache Ansprache in Verbindung mit einer Ortsangabe und dem Vaternamen vermutlich nicht mehr ausreichend, um eine gewisse Person identifizieren zu können[7]. Bis in republikanische Zeit entwickelte sich der nomen gentile dann bald zu einem Anzeiger der Zugehörigkeit zu einer namhaften gens (aristokratische Geschlechter mit teils halbmythischen Ahnenreihen) und wurde damit in eigener Bedeutung aus Gründen des Prestige vor allem durch die römische Aristokratie genutzt[8].
2.2. Die römische tria nomina
Bis ins 1. Jh. v. Chr. erfolgte dann eine allmähliche Verbreitung der römischen tria nomina unter der stadtrömischen Bevölkerung zur Differenzierung von latinischen Bundesgenossen mit latinischem, aber nicht römischem Bürgerrecht, zu einer Auflösung dieser Differenzierung kam es in Mittel- und Süditalien nach Ende des Bundesgenossenkrieges um 88 v. Chr. mit der Vergabe des römischen Bürgerrechts an italische Bevölkerungsgruppen bis zur Poebene[9]. Spätestens bis Ende des 1. Jhs. v. Chr. war die römische tria nomina dann gesetzlich vorgeschrieben und unter allen römischen Bürgern (cives Romani: Bewohner Roms und des italischen Kernlandes, daneben der coloniae in den Provinzen, ca. 6 bis 10 % der Reichsbevölkerung) verbreitet, sie wurde als offizieller und rechtsgültiger Name genutzt[10].
Der vollständige Name bestand aus Praenomen, nomen gentile und Cognomen, möglich waren auch weitere Agnomina (Bei- und Spitznamen), daneben waren Filiation (Kürzel f(ilius/a) und der Vatername im Genitiv) sowie die Angabe der tribus (Verwaltungsbezirk des Geburtsortes) im offiziellen Schrift- und Rechtsverkehr in Gebrauch[11]. Die Nutzung der römischen tria nomina war im 1. und 2. Jh. n.Chr. vor allem abhängig von Geschlecht und gesellschaftlichem Status: die klassische, kaiserzeitliche Dreinamigkeit aus Praenomen, Gentil und Cognomen war ausschließlich männlichen römischen Bürgern vorbehalten, römische Frauen trugen hingegen einen Individualnamen (republikzeitlich an Stelle des Praenomen, kaiserzeitlich an Stelle des Cognomen) sowie den Gentilnamen und die Filiation (weibliche Endung –a)[12].
Ein angepasstes System wurde bei den unfreien Schichten der Gesellschaft angewandt: der rechtliche Name von Sklaven war ebenfalls mehrgliedrig und bestand aus dem eigentlichen Individualnamen, einem Gentil und einem Praenomen, der dem Namen des Herren oder der Herrin im Genitiv entsprach, in offiziellen Texten wurde außerdem das Kürzel s(ervus/a) mit angegeben[13]. Freigelassene passten ihren Sklavennamen dann nach Erhalt des regulären Bürgerrechtes an die römische tria nomina an, der Familienname des patronus diente als Praenomen, anstatt einer Filiation wurde das Kürzel l(ibertus/a) angegeben. Der nomen gentile und das Cognomen als Individualname blieben unverändert[14]. Die peregrini (Bevölkerung der römischen Provinzen) hingegen, die nicht über ein institutionelles Bürgerrecht verfügten, trugen meist zweigliedrige Namen: häufig wurden der indigene Name und das Patronym romanisiert, im Gegensatz zu römischen Bürgern fehlten jedoch ein sozialer Anzeiger wie das Praenomen der tria nomina sowie die römische Filiation und natürlich die tribus-Angabe[15].
Dementsprechend diente die tria nomina also neben der Individualbestimmung vor allem auch als ‚Marker‘ des gesellschaftlichen Status und verdeutlichte innerhalb des römischen Reiches eine italische Herkunft und das Anrecht auf damit verbundene, rechtliche Vorteile. Die Anwendung des vollständigen Namens war in der römischen Kaiserzeit aber überwiegend auf diesen rechtlichen und öffentlichen Usus beschränkt, im privaten Alltag dürften, wie auch heute üblich, vor allem das Cognomen sowie Kose- und Spitznamen gebraucht worden sein („normative Kraft des Praktischen“ nach H. Castritius), die Nutzung des Praenomen dürfte vermutlich nur im engsten, familiären Kreis eine Rolle gespielt haben[16]. Jedoch beweisen Schriftquellen, das an sich keine feste Ordnung zur Ansprache existierte und bisweilen wenig nachvollziehbar ist, weshalb ein bestimmtes Namensglied zur Benennung genutzt wurde: dies ergab sich erst im sozialen und gesellschaftlichen Kontext, der heute aber nur noch schwer nachzuvollziehen ist[17].
2.3. Variation und Ende der römischen Polynomie
Durch die allgemeine Verleihung des römischen Bürgerrechts an alle Reichsbewohner um 212 durch die constitutio Antoniniana unter Kaiser Caracalla war eine rechtliche Unterscheidung zwischen römischen Bürgern und peregrini nicht mehr gegeben: dementsprechend trat ein baldiger und fortschreitender Bedeutungsverlust von Praenomen, Gentil, Filiation und tribus-Angabe ein, durch die reichsweite Verbreitung der tria nomina spielte die Herkunft und der Familienname von Individuen keine Rolle mehr für das gesellschaftliche Leben[18]. Innerhalb des 3. Jhs. und im Verlauf der Spätantike traten dann als Folge des Funktionsverlustes der Praenomina und Gentile die sogenannten Supernomina als zusätzliche Individualnamen auf, die in einem fortschreitenden Prozess die Polynomie bis zum 5. und 6. Jh. allmählich vollständig in Form der Einnamigkeit ersetzen[19]. Diese Rückentwicklung zur Einnamigkeit in der Übergangsphase von der Spätantike zum Frühmittelalter war mehreren Umständen geschuldet, neben der dem Funktionsverlust der Namenbestandteile und dem enormem, bürokratischem Verwaltungsaufwand bei der Nutzung zahlreicher Namensglieder war dieser Vorgang vor allem bedingt durch kulturelle Entwicklungen: einerseits war dies der zunehmenden, kulturellen Hellenisierung des römischen Reiches geschuldet, mit der auch die im griechischen Raum vorherrschende Einnamigkeit, welche ebenso im südostmediterran entwickelten und sich bis ins 4. Jh. reichsweit ausbreitendem Christentum etabliert war, weite Verbreitung fand. Andererseits förderte die zunehmende Integration von Germanen und anderen, grenznahen Bevölkerungsgruppen in Militär- und Staatswesen sowie in Form von Ansiedlungen auf römischem Reichsboden die Weiterbildung einer multikulturellen, mehrsprachigen Gesellschaft, wobei die alternativen Benennungssysteme und Eigennamen anderer Sprachen und Kulturen selbstverständlich auch durch die eingewanderten Gruppen genutzt und verbreitet wurden. Das Ergebnis waren häufige groß- und kleinräumige Veränderungen der onomastischen Sprachlandschaft innerhalb der Provinzen des römischen Reiches[20].
Bis ins 6. Jh. fand ein vollständiger Verlust des Verständnisses für die antike, römische Polynomie statt, darauf verweist die in frühmittelalterlichen Schriftquellen (z.B.: Gregor von Tours, Historiae francorum X, 31) häufige Reduzierung antiker Namen auf das am Anfang des Namens stehende Praenomen, das allerdings in römischem Alltag kaum eine Rolle spielte[21]. Nach modernem Forschungsstand besteht also ein Kontinuitätsbruch der antiken Mehrnamigkeit zur heute verbreiteten Polynomie im Frühmittelalter, ein erneutes Aufkommen der mehrgliedrigen Namensgebung ist in Italien im 9. bis 10. Jh. anzusetzen, bis heute erfuhr das System daraufhin eine weltweite und anhaltende Verbreitung[22].
- Entstehung und Bildung römischer Personennamen
Die Entstehung der einzelnen Namensglieder erfolgte also, wie aufgezeigt, nicht gleichzeitig, sondern entwickelte sich vermutlich nach und nach aus der Notwendigkeit der individuellen Differenzierung in einer immer weiter anwachsenden Gesellschaft. Dementsprechend vielfältig stellen sich auch die Mechanismen der Herkunft und Ableitung der einzelnen Namensglieder dar, die durch ihren jeweiligen Bezug stark mit dem individuellen Umfeld einer Person verknüpft sind.
3.1. Praenomina
Beim Praenomen handelt es sich um den ursprünglichen Individualnamen, nach Einführung der Gentile ist jedoch ein starker Rückgang der Anzahl verschiedener Praenomina zu verzeichnen: die Anzahl sank auf ein Minimum gebräuchlicher Namen, die auf offiziellen Inschriften und in rechtlichen Texten typische Abkürzungen besaßen (z.B. M. = Marcus, Tib. = Tiberius, C. = Gaius)[23]. Die Namen und ihre „Kürzel“ sind teilweise bereits im 6. Jh. v. Chr. nachweisbar, die Praenomina wurden dann in der früh- und mittelrepublikanischen Zeit hauptsächlich von adligen Familien über Generationen hinweg als eine Art von Titel beibehalten. Die Bedeutung als Individualname ging damit bis zum Beginn der römischen Kaiserzeit vollständig verloren und wurde in seiner Funktion durch das Cognomen ersetzt. Stattdessen erfuhren die nun weit verbreiteten Praenomina als typisch römische Namen eine Nutzung als Anzeiger für den Rechtsstatus als römischer Bürger, bis es dann zu Beginn des 3. Jhs. institutionell zum absoluten Funktionsverlust einer rechtlichen Unterscheidung der Bewohner des römischen Reiches kam[24].
Gebildet wurden die Praenomina hauptsächlich als Entlehnungen aus spezifischen Worten mit eigener Bedeutung, die Ableitung erfolgte häufig mit Hilfe der Silbe -io-. Am Häufigsten sind Bildungen aus Appellativa (z.B. Publius von populus = Volk) und Ordnungszahlen (z.B. Primus, Secundus, Quintus, Septimus, Octavius) zu erkennen, während die Appellativa häufig auf Worte zurück zu führen sind, die im römischen Verständnis für positive Eigenschaften standen, wurden die von den Ordnungszahlen abgeleiteten Namen wegen des Geburtsmonats oder aufgrund der Anzahl an Geschwistern ausgewählt. Weitere Möglichkeiten bildeten die Benennung nach Götternamen (z.B. Marcus von Mars = röm. Kriegsgott; Tiberius von Tiberis = Flusspersonifikation des Tiber) nach Adjektiven (z.B. Gaius von gavidus = froh) sowie aus Entlehnungen aus anderen mittelitalischen Sprachen (z.B. Aulus vom etruskischen Aule/Avile; Mamercus vom etruskischen Mamerce und vom oskischen Mamereks)[25].
3.2. Gentilnomina
Die Gentilnomina, mit deren Einführung das System der Mehrnamigkeit etabliert wurde, entwickelten sich aus Patronymen, die bis dahin das einzige Indiz zur Herkunftsbestimmung darstellten. Entgegen der Praxis der Patronyme begannen Familien an einem festen Familiennamen festzuhalten, dieser wurde väterlich vererbt und bei Heirat von der Ehefrau angenommen und beibehalten[26]. Zur Annahme eines nomen gentile kam es also regulär durch Geburt und Heirat, ein anderer Weg war die im Adel häufig politisch bedingte Adoption, die in der frühen Kaiserzeit sogar als Maßnahme zur Bestimmung der Kaiserfolge genutzt wurde, der alte Gentilname wurde dann neben dem neuen Familiennamen als Cognomen getragen. Des Weiteren wurde bei der Freilassung von Sklaven der Gentilname des patronus als Praenomen in den Namen der Freigelassenen übernommen, ähnlich verhielt es sich bei Bürgerrechtsverleihungen an peregrini, hier erfolgte die Annahme des Gentilnamens der für die Bürgerrechtsverleihung verantwortlichen Person. Dementsprechend wurde bei kaiserlichen Massenfreilassungen bzw. großangelegten Schenkungen des Bürgerrechts von allen Empfängern der kaiserliche Gentilname übernommen, was die große Verbreitung der Namen Iulius, Claudius, Flavius, Ulpius, Aelius, Aurelius, usw. erklärt[27].
Die Bildung der Gentile erfolgte überwiegend aus vorrömischen Individualnamen bzw. Patronymen, die mit den Silben -io- oder -ilio- angepasst wurden, außerdem dienten Herkunftsbezeichnungen und Ethnika als Grundlage für Familiennamen, die Gentile enden fast immer auf die Endsilbe -ius[28].
3.3. Cognomina
Die Cognomina stellen das jüngste Namenglied der römischen tria nomina dar, erst ab spätrepublikanischer Zeit etablierten sich die Beinamen als zusätzliche Individualnamen außerhalb der aristokratischen Kreise und wurden im 1. Jh. v. Chr. unter Sulla amtlich anerkannt[29]. Zunächst erfüllten sie eine eher ergänzende Funktion zum Praenomen als weiterer Individualname, im Verlauf der römischen Kaiserzeit verlor das Praenomen jedoch zunehmend an Funktion und wurde in seiner Wertigkeit als Individualname bald vom Cognomen abgelöst (nach Plautus: cognomentum von cognoscere = erkennen). In aristokratischen Kreisen wurden die Namen häufig auch zur Unterscheidung von Linien (stirpes) einer gens genutzt und dementsprechend über Generationen weitervererbt, was natürlich den Nutzen als Individualname um ein Weiteres einschränkte und eine weitere Anhäufung von Beinamen nach sich zog (siehe Agnomina und Supernomina). Geläufig war auch die Vererbung von Cognomina aus der Familie der Mutter an die jüngeren Nachkommen, der älteste Sohn erbte hingegen häufig den gesamten Vaternamen[30].
Die Bildung erfolgte meist aus lateinischen, teilweise auch aus etruskischen und griechischen Worten, besonders häufig wurden Namen mit positiver Vorbedeutung (z.B. Victor = der Siegreiche) bei der Geburt vergeben. Bisweilen konnte der Cognomen aber auch ein erst zu Lebzeiten etablierter Spitzname (z.B. Cato = Schlaukopf) sein. Im Verlauf der römischen Kaiserzeit sammelte sich ein ‚Pool‘ aus weitverbreiteten und beliebten (Spitz-)Namen an, bisweilen trat sogar das Phänomen regelrechter Modenamen auf[31].
3.4. Agnomina
Bei den Agnomina handelte es sich um Beinamen wie Spitz- und Kosenamen sowie Titel, sie ergänzten die gewöhnliche tria nomina um ein weiteres Glied, wobei nicht alle Beinamen Rechtsgültigkeit besessen haben dürften. Vor allem in aristokratischen Familien, in denen durch die alternative Nutzung der Namensglieder die Unterscheidung zwischen den Individuen verschiedener Generationen mit dem gleichen Namen nicht mehr möglich war, waren die Agnomina zur genauen Individualbestimmung notwendig[32]. Nach dem funktionalen Ende der Praenomina entwickeln sich in der Spätantike wiederum bestimmte Agnomina zu Kennzeichen für sozialen und gesellschaftlichen Stand, z.B. der Name Flavius als Kennzeichen für den Dienst im Militär[33].
Gebildet wurden die Beinamen aus Appellativa, meist Adjektive oder Substantive, die häufig eine Wesensart beschrieben oder eine Tat oder Tätigkeit hervorheben sollten.
3.5. Supernomina
Die Supernomina stellen weitere, zusätzliche Individualnamen dar, die sich zeitgleich mit dem Auslaufen der Praenomina im 3. Jh. verbreiteten, ihre Bedeutung nahm im Verlauf der Spätantike als Rufname immer weiter zu, bis sie im 5. und 6. Jh. die verbliebenen Relikte der eigentlichen tria nomina vollständig ersetzten. In Schriftquellen und auf offiziellen Inschriften wurde der Supernomen durch die Einwürfe „qui/quae et“, „qui/quae vocatur“ oder „signo“ am Ende des mehrgliedrigen Namens hervorgehoben[34].
Die Bildung dieser Namen unterlag keiner speziellen Ordnung, Ableitungen entstanden aus einheimischen Namen, Ruf- und Spitznamen, (Ehren-)Titeln sowie Begriffen, die eine ethnische oder institutionelle Zugehörigkeit anzeigten, eine große Gruppe der Supernomina endet auf die Silbe –ius[35].
- Römische Personennamen in Raetien
Die Erfassung der Personennamen innerhalb der römischen Provinzen liegt schon lange im Interesse der Sprach- und Altertumswissenschaften, eine der ersten Namenslisten für den raetischen Raum lieferte bereits 1915 F. Vollmer mit seinem epigraphischen Katalog „Inscriptiones Baivariae Romanae“ zu den Inschriften von römischen Denkmälern[36]. Eine aktuelle und relativ umfassende Zusammenstellung der aus den raetischen Provinzen bekannten Personennamen erschien 2009 in Form eines von A. Kokoschke vorgelegten Kataloges: hierbei wurden anhand der Inschriften auf archäologischen Denkmälern und Funden 218 Gentilnamen und 742 Cognomina, die ungefähr 1500 Individuen zuzuordnen sind, zusammengetragen. Neben den epigraphischen Zeugnissen der Provinzbewohner flossen auch die Namen von Personen in den Katalog ein, deren Anwesenheit nur für einen begrenzten Zeitraum in der Provinz belegt ist, wie es beispielsweise für Statthalter und Beamte des Verwaltungsapparates sowie für das Militärpersonal bezeugt ist. Ein überwiegender Teil der Zeugnisse stammt aus dem 1. bis 3. Jh. n. Chr., für die Situation in der Spätantike existiert leider nur verhältnismäßig wenig Evidenz[37].
Neben der Ansammlung des Materials trug A. Kokoschke allerdings auch Informationen zur etymologischen Herkunft der individuellen Personennamen zusammen, die im Abgleich mit anderen sprach- und geschichtswissenschaftlichen sowie archäologischen Forschungsansätzen vielleicht neue Erkenntnisse zur Genese, Zusammensetzung und Weiterentwicklung der raetischen Provinzbevölkerung liefern könnten. Gerade diese Fragestellungen stellen nämlich nach wie vor ein Desiderat der Forschung dar, da ethnische Zusammensetzung und Migrationsbewegungen Schlüsselelemente zur archäologischen und historischen Interpretation und Beurteilung der spätantiken Situation in den raetischen Provinzen darstellen[38].
Anhang: Römische Gentilnomina und Cognomina aus Raetien (nach A. Kokoschke)
4.1. Provinziale Namensschöpfungen im raetischen Provinzgebiet
Zu neuen Namensschöpfungen im römischen Stil kam es in der Kaiserzeit entweder durch Freilassungen oder, speziell innerhalb der Provinzen, durch Bürgerrechtsverleihungen. Diese wurden zum einen auf kaiserliche Initiative hin oder aber als Würdigung einer Tätigkeit, wie z.B. den abgeleisteten Militärdienst, vergeben. Daher ist auch gerade nach der allgemeinen Bürgerrechtsverleihung im 3. Jh. mit einem enormen Schub an neuen Namensbildungen zu rechnen, da sich die provinziale Bevölkerung nun an das bestehende Namenssystem anpasste[39]. Einerseits entstanden diese Namen aus einfachen Ableitungen von italischen Nomina, zum Anderen wurden viele Eigennamen aus anderen Sprachen und Kulturen romanisiert und sind durch ihre Herleitung für die Forschung von besonderem Interesse.
Die aus Raetien belegten Gentilnomina sind überwiegend von italischer Herkunft, neben den genuin italischen Gentilnamen wie beispielsweise Aemilius, Cornelius, Herennius, Sempronius und Valerius sind vor allem die sogenannten ‚Pseudogentilnomina‘ häufig belegt: diese wurden mit Hilfe der Endungen -ius- und -ilius- aus römischen Cognomina gebildet. Beispiele hierfür sind die Namen Acutianius (von Acut(ian)us), Felicius (von Felix), Montanius (von Montanus), Secundinius (von Secund(in)us) sowie Vitalius (von Vitalis)[40]. Eine Basis für eine sehr große Gruppe italisch abgeleiteter Namen bildeten die kaiserlichen Gentile, die durch Bürgerrechtsverleihungen und Freilassungen große Verbreitung fanden (siehe oben). In Einzelfällen wurden aber auch Gentilnomina auf Basis indigener Namen geschaffen, wobei in den raetischen Provinzen vor allem Schöpfungen aus keltischen Begriffen und Namen anzuführen sind. So könnte sich beispielsweise der Name Eniboudius vom keltischen Wort bhoudhi- (= Sieg) herleiten, andere Beispiele sind die Namen Ibliomarius (vom keltischen Cognomen Ibliomarus), Vindelicius (vom latinischen oder keltischen Vindelicus) oder Tincius (vor allem südgallisch verbreiteter Gentilname)[41].
Ein ungleich anderes Bild zeigt sich bei den in Raetien belegten Cognomina: bei den persönlichen Eigennamen herrscht ein wesentlich größeres Spektrum an romanisierten und angepassten Namen vor, neben typisch latinischen Cognomina ist eine größere Anzahl an aus anderen Sprachen abgeleiteten Individualnamen zu erkennen, neben den keltischen Namen sind auch weitere Beispiele belegt, die wiederum auf die multikulturelle Gesellschaft innerhalb der Provinz verweisen. Typisch latinische Namen sind beispielsweise Antonius, Metellus oder Severus (= der Ernste, Strenge), bei Namen wie Bassianus (vom Gentilnomen Bassius oder vom Cognomen Bassus) oder Valenti(a)nus (vom Cognomen Valens) handelt es sich um Weiterbildungen dieser typischen Namen[42]. Daneben begegnen Benennungen nach Ethnie, Region oder Umfeld, die als Spitznamen entstanden sein könnten, Beispiele sind Afer/Afra (= Afrikaner/in, Punier/in), Silvester (= im Wald lebend, wild, ländlich) oder Urbicus (= städtisch, römisch)[43]. Die folgenden Namen stammen jedoch nicht aus dem latinischen Sprachkreis und wurden nur zum Teil verändert oder romanisiert. Von keltischen Namen leiteten sich beispielsweise die Cognomina Acisius, Bannacus und Tassca ab, aus dem Griechischen stammen Namen wie Achilleus, Heraclius und Leonides (vom griechischen ‚Löwe‘)[44]. Diese verweisen allerdings nicht zwingend auf die Ethnie des Namensträgers, speziell griechische Namen wurden häufig zur Benennung von Sklaven genutzt, sodass es sich auch um Namen von Sklaven oder Freigelassenen handeln könnte[45]. Aus dem osteuropäischen Raum stammen der illyrische Individualname Stato sowie die thrakischen Namen Andra und Sal(l)a(s), der exotische Name Amais könnte vielleicht sogar semitisch sein[46]. Auffallend selten sind jedoch germanische Eigennamen, im Katalog von Kakoschke findet sich lediglich der Name Ruto, der zudem nicht mit absoluter Sicherheit als germanisch anzusprechen ist. Dabei müsste zumindest bis zur Spätantike durch die Integration von Bevölkerungsgruppen wesentlich häufiger mit germanischen Namen zu rechnen sein, ihr Fehlen dürfte jedoch vermutlich nur der problematischen, epigraphischen Quellenlage des 4. und 5. Jhs. (siehe unten) geschuldet sein. Dass diese Individualnamen existierten und genutzt wurden, wird durch Schriftquellen hinreichend belegt, so könnte eine sich zur Spätantike häufende Benennung nach Wildtieren vielleicht auf einen germanischen Einfluss zurückzuführen sein, Beispiele sind Namen wie Aper (= Eber), Lupus (= Wolf) oder Ursus (= Bär)[47]. Das am spätesten belegte Cognomen im Alpenvorland befindet sich auf einer christlichen Grabinschrift aus dem 5. Jh., die aus dem großen Gräberfeld von Regensburg stammt und einen/eine Sarmannus/a nennt[48].
4.2. Denkmäler und archäologische Funde als Schriftträger
Überliefert werden uns diese Namen neben schriftlichen Quellen vor allem auf archäologischen Denkmälern und Funden.
Die größte Bedeutung spielen hierbei die Inschriften auf steinernen Denkmälern aller Art, die aufgrund ihrer Größe und Robustheit die Zeit überdauert haben und noch heute in zahlreichen Exemplaren vorliegen. Aus Raetien sind nach A. Kokoschke rund 850 dieser Inschriften bekannt[49]. Ein zahlenmäßiger Schwerpunkt ihrer Verbreitung ist im 2. Jh. und zu Anfang des 3. Jhs. mit einer Spitze in severischer Zeit fassbar, in der Spätantike herrscht eine relative Armut an Exemplaren durch die abbrechende Versorgung mit Baumaterial, die Nutzung des vorhandenen Steinmaterials für Bauvorhaben, ein verändertes Bestattungswesen und schließlich den umfassenden, mittelalterlichen Steinraub, der vor allem die jüngsten, also spätantiken Schichtungen großflächig zerstörte, vor[50].
Den größten Teil dieser Inschriften machen wohl die beschrifteten Grabdenkmäler aus. Diese stammen von Angehörigen sämtlicher Gesellschaftsschichten und befanden sich als Ansammlungen, den sogenannten Gräberfeldern, an den wichtigen Ausfallstraßen von Siedlungen und Städten[51]. Während der frühen und mittleren, römischen Kaiserzeit im 1. bis 3. Jh. herrschte die Brandbestattung von Verstorbenen vor, die eigentlichen Verbrennungsplätze (ustrinae) lagen immer außerhalb der Siedlungspunkte. Entlang dieser Straßen wurden teilweise monumentale Grabbauten errichtet, deren Inschriften die Namen der Verstorbenen, deren Herkunft und meist auch deren Tätigkeit sowie die Namen der Auftraggeber der Denkmäler nannten, häufig waren diese Bauten auch mit aufwendigen Reliefszenen gestaltet. Erforderlich war für solche Grabbauten eigentlich nur ein ausreichendes Vermögen, sodass bis auf den ärmsten Teil der Bevölkerung, wie beispielsweise Tagelöhner, für jeden Bewohner die Möglichkeit bestand, sich ein Grabmal aufstellen zu lassen, wodurch sich für diese Denkmalgruppe ein Überblick über die gesamte, provinzialrömische Gesellschaft ergibt. Im 4. und 5. Jh. setzte sich jedoch unter dem Einfluss des Christentums sowie dem Totenbrauchtum von Germanen und anderen Bevölkerungsgruppen, welche verstärkt innerhalb der Provinzen angesiedelt wurden, die Körperbestattung durch. Während anfänglich immer noch außerhalb der Siedlungen bestattet wurde, kam es dann im 5. und 6. Jh. vermehrt zur Nutzung von Kirchhöfen, kleinen Friedhöfen, die im direkten Umfeld der frühchristlichen Kirchenbauten entstanden. In der Spätantike treten Grabmäler aufgrund der generellen Knappheit an Steinmaterial wesentlich seltener auf, wodurch sich auch die bereits angesprochene Lücke der Quellenlage ergibt.
Wichtige Quellen zu kaiserlichen Baumaßnahmen und außenpolitischen Vorhaben stellen Ehrendenkmäler und Bauinschriften dar. Diese sind sowohl im zivilen, als auch im militärischen Kontext belegt und bilden für den Archäologen häufig einen ungemein wichtigen Beleg, da sie meist den Ansatz einer absoluten Datierung eines Bauwerkes oder einer Begebenheit ermöglichen. Bei den auf den Inschriften aufgeführten Personennamen handelt es sich neben den Kaisernamen vor allem um Namen von Staatsbeamten und Militärpersonal und ist dementsprechend nur auf Personen des Verwaltungsapparates beschränkt.
Weitere, steinerne Denkmäler sind Weih- und Stiftungsinschriften: neben der Aussagekraft über Personennamen bieten sie vor allem auch einen Einblick in das kultische und religiöse Leben der provinzialen Gesellschaft. Innerhalb der Religions- und Kultgemeinschaften war die Stiftung von Altären und Votiven, die häufig den Namen des Stifters sowie eine Widmung an eine oder mehrere Gottheiten enthielten, allgemein üblich. Fortsetzung fand diese Sitte in den Stiftungsinschriften früher christlicher Kirchen des 4. und 5. Jhs.[52].
Auch auf Fundmaterial kommen häufig eingeritzte und eingearbeitete sowie aufgemalte Personennamen vor, die beschrifteten Objekte gehören den verschiedensten Fundgattungen an. Beispielsweise wären Besitzerinschriften auf persönlicher Ausrüstung von Soldaten sowie im zivilen Bereich auf Werkzeug, Geschirr und Schmuck anzuführen, eine weitere Quelle für Namen sind Hersteller- und Produktionssiegel, die sich in Form der Töpferstempel auf Küchen-und Tafelgeschirr finden lassen[53].
Als besonders aussagekräftige Quelle für die militärischen Laufbahnen von peregrini sollen noch kurz die sogenannten Militärdiplome angesprochen werden: nach Ableistung des ca. 25-jährigen Dienstes als Auxiliarsoldat (Soldat des Hilfstruppenkontingets, deren Einheiten aus Angehörigen verschiedenster Ethnien in den Provinzen ausgehoben wurden) in der römischen Armee wurde als Belohnung das römische Bürgerrecht an den Soldaten vergeben. Während die originalen Bronzetafeln, die die Bürgerrechtsverleihung belegten, am Minervatempel in Rom ausgestellt wurden, wurde dem Soldaten eine kopierte Bronzetafel als Beleg der Schenkung überreicht. Diese verfügten neben den Angaben über die militärische Laufbahn auch über die Nennung der verliehenen tria nomina sowie eine Auflistung der Angehörigen, die teilweise mit dieser Urkunde ebenfalls das Bürgerecht verliehen bekamen. Verbreitet waren die Militärdiplome in Raetien seit dem 1. Jh. mit einem Schwerpunkt im 2. Jh., durch die Einführung des allgemeine Bürgerrechts ab 212, wurden diese Urkunden jedoch überflüssig, nachdem sich auch der Militärapparat an die neuen Gegebenheiten anpasste[54].
[1] zur römischen Okkupation Raetiens: RiB, 18-47.
[2] Reuter/ Scholz 2005, 5; zum Begriff ‚Romanisierung‘: RiB, 181-183.
[3] Reuter/Scholz 2005, 5; RiB, 17, 181.
[4] Rix 2000, 626.
[5] Castritius 1997, 31f.; Rix 2000, 628.
[6] Huttner 2008, 19-25; Rix 2000, 626f.
[7] ebd., 626.
[8] Castritius 1997, 32; Rix 1998, 922.
[9] Castritius 1997, 32; Huttner 2008, 121-125.
[10] Castritius 1997, 35; RiB, 177.
[11] Reuter/Scholz 2005, 45; Rix 2000, 627.
[12] ebd., 627; zur römischen Sozialstruktur: Huttner 2008, 34-38.
[13] Castritius 1997, 32; Reuter/Scholz 2005, 45; Rix 2000, 627.
[14] Castritius 1997, 32; Reuter/Scholz 2005, 45; Rix 2000, 627.
[15] Castritius 1997, 32; Reuter/Scholz 2005, 45.
[16] Castritius 1997, 32f.
[17] ebd., 32f.
[18] RiB, 178; Rix 2000, 628; zur constituio Antoniniana: Huttner 2008, 342f.
[19] Rix 2000, 628; Rix 2001b, 1113.
[20] Castritius 1997, 36-38.
[21] ebd., 38.
[22] Rix 2000, 627.
[23] Reuter/Scholz 2005, 45 ; Rix 2001a, 236.
[24] siehe Anm. 18.
[25] Rix 2001a, 236.
[26] Castritius 1997, 31; Rix 1998, 922f.
[27] Reuter/Scholz 2005, 45; Rix 1998, 922f.
[28] ebd., 922f.
[29] siehe Anm. 9.
[30] Reuter/Scholz 2005, 45; Rix 1997, 60f.; Rix 2000, 627.
[31] Reuter/Scholz 2005, 46; Rix 1997, 60f.
[32] Castritius 1997, 33.
[33] ebd.; 35.
[34] Castritius 1997, 36f.; Rix 2000, 628; Rix 2001b, 1113.
[35] ebd., 1113.
[36] Kokoschke 2009, 9.
[37] ebd., 9-10.
[38] RiB, 405, 410f.
[39] Reuter/Scholz 2005, 45.
[40] Kokoschke 2009, 35f., 51, 57, 63, 74, 89f., 100, 106; Rix 1998, 922f.
[41] Kokoschke 2009, 56, 64, 96, 105.
[42] ebd., 119f., 132, 226, 282f., 304f.; Reuter/Scholz 2005, 45.
[43] Kokoschke 2009, 113, 286, 301.
[44] ebd., 110, 131, 187, 204, 294f.
[45] Reuter/Scholz 2005, 46.
[46] Kakoschke 2009, 116, 118, 270, 289.
[47] diese Namen sind allerdings nicht in Raetien belegt; Kakoschke 2009, 267; Reuter/Scholz 2005, 46.
[48] Kakoschke 2009, 272; Reuter/Scholz 2005, 111.
[49] Kakoschke 2009, 9.
[50] Reuter/Scholz 2005, 109.
[51] zum römischen Bestattungswesen: RiB, 288-308, 382f..
[52] zur religiösen Praktik während der römischen Kaiserzeit: RiB, 270-288, 384f.; Reuter/Scholz 76-89.
[53] Fischer 2012, 82f.; Reuter/Scholz 2005, 35-43. zum römischen Töpferhandwerk: RiB, 228-254, 259, 265f.
[54] Fischer 2012, 24; Kakoschke 2009, 9.
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